BUCHHALTUNGEN GIBT ES VIELE, ABER NUR EINE DIE STÖCKLEIN
* Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG erlaubten Tätigkeiten, dem Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Steuer- und Rechtsberatungen sind mir nicht erlaubt.